Motorflug

Privatpilotenlizenz PPL(A)
für Flächenflugzeuge nach Part-FCL

Berechtigungen

Mit dem Erwerb der Privatpilotenlizenz sind Sie berechtigt, einmotorige Landflugzeuge (Single Engine Piston “SEP” und Touringmotorgleiter „TMG“ ) bis 2 Tonnen Abfluggewicht zu fliegen.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung erfolgt individuell, in Kombination von Fernlehrunterricht (90 Stunden) und  Gruppenunterricht im Lehrsaal (32 Stunden) in den Gegenständen:

  • Luftfahrtrechtrecht
  • Flugzeugkunde
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Flugbetriebliche Verfahren und Flugsicherheit
  • Navigation
  • Meteorologie
  • AerodynamikDer  Terminplan wird im Einvernehmen mit den Teilnehmern fixiert, um möglichst für alle  einen günstigen Zeitplan erstellen zu können. Die voraussichtlichen Termine für den Lehrsaalunterricht finden Sie auch unter Ausbildung/Termine. Die Theorieprüfung muss bei der ACG in Wien abgelegt werden (Multiple-Choice-Prüfung).Praktische AusbildungDie praktische Flugausbildung stimmen wir nach Ihrem Zeitplan persönlich mit Ihnen ab. Der Ausbildungsumfang umfasst mindestens 45 Flugstunden, davon 10 Soloflugstunden.

    Weitere Ausbildungsmöglichkeiten

    Segelflugzeugschleppberechtigung, Kunstflugberechtigung, Nachtflugberechtigung, Klassenberechtigung für Touringmotorgleiter

    Scheinverlängerungen

    Alle 2 Jahre müssen Sie von der Zivilluftfahrtbehörde Ihre Klassenberechtigung verlängern lassen.
    Zur Lizenz-Verlängerung müssen Sie entweder

  • mindestens 12 Flugstunden  und mindestens 12 Landungen innerhalb der letzten 12 Monate nachweisen. Mindestens 6 der 12 Stunden müssen als verantwortlicher Pilot geflogen worden sein.
  • einen Befähigungsflug mit einem von der Zivilluftfahrtbehörde zugelassenen Prüfer
    innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Klassenberechtigung durchführen.In Zukunft werden sich mit den europaweiten Anpassungen weitere neue Pilotenlizenzen ergeben, die dafür notwendigen Ausbildungsrichtlinien sind aber noch in Ausarbeitung.
    Bis zur Umsetzung der neuen Bestimmungen gelten die bisherigen Vorgaben und Richtlinien. Wir werden Sie  über wirksam werdende Änderungen umgehend informieren.Kontakt: flugschule@loxz.at